Der Pranger als Instrument der Strafgerichtsbarkeit
Der Pranger war in der Regel eine Säule mit Eisenspange, die als Instrument der Strafgerichtsbarkeit diente. Ab dem 13. Jahrhundert war er als Ehrenstrafgerät weit verbreitet.
Bei diversen Vergehen wurde der überführte Täter öffentlich ausgestellt. Dazu zählten Sittlichkeits- und kleinere Vermögensdelikte. Auch Fluchen wurde bestraft, wenn es als Gotteslästerung identifiziert wurde. Ehrverletzungen, Meineid und Gefährdung der Ordnung wurden ebenfalls mit dieser Strafe belegt. Zusätzlich zur öffentlichen Zurschaustellung wurden die Delinquenten oft mit Schandgeräten wie Halsgeige und Maske versehen. Zuweilen wurden auch abgeschnittene Körperteile eines Verurteilten am Pranger befestigt oder auch Schandbriefe, in denen der Täter mitsamt seiner schändlichen Tat genannt wurde. Die Wirkung dieser Strafmaßnahme auf das Volk, bei der der Verurteilte dessen Spott und Häme ertragen musste, war kalkuliert und erwünscht. So diente der Pranger einerseits der Bestrafung, andererseits aber auch der Abschreckung und sollte potenziellen Tätern ins Bewusstsein rücken, welche Strafe ihnen drohen würde. Da das Gaffen ein wesentlicher Bestandteil war, wurden sowohl an viel besuchten Orten als auch zu prominenten Zeiten wie etwa Festtagen nicht nur Säulenpranger als Schandpfahl aufgestellt, sondern auch Bühnenpranger mit ausgebauter Plattform.
Daneben existierten Sonderformen des üblichen Säulenprangers wie Käfig, Trülle, Prechtel, Narrenhaus und Wippe. Im Gegensatz zur Strafmaßnahme des Anlegens von Halseisen, die von den niederen Gerichten verhängt wurde, war die Prangerstrafe gleichbedeutend mit dem Verlust der Ehre und damit der bürgerlichen Existenz. In den meisten Fällen folgte der Durchführung die Ausweisung aus der Stadt. Wegen dieses Zusammenhangs und seiner Anklänge an die Hochgerichtsbarkeit war der Pranger oft mit hoheitlichen Zeichen wie einem angesteckten Schwert oder einer Fahne ausgestattet. In diesem Sinne erhielt er einen dem Galgen durchaus vergleichbaren Stellenwert. Die Prangerstrafe wurde jedoch nicht nur bei Verstößen gegen weltliches Recht verhängt, sondern auch seitens des Klerus bei Zuwiderhandlungen gegen die Kirchenzucht. Historiker vermuten, dass die Prangerstrafe ihren Ursprung eigentlich in der kirchlichen Bußpraxis hatte.
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