Recht im Mittelalter
Blutrichter, kaltblütige Henker und Folter: Die Rechtsprechung im Mittelalter ist voller Mythen und grausamer Geschichten. Doch im Gegensatz zur landläufigen Meinung vom "finsteren Mittelalter" war diese Zeitperiode kein rechtsfreier Raum. Bestimmend waren sowohl kirchliche als auch weltliche Maßgaben bei der Rechtsprechung.
Überlieferung und Gewohnheitsrecht
Obwohl klar geregelt war, was Recht ist und was Unrecht, so basierte die Rechtsprechung bis ins 13. Jahrhundert hinein größtenteils auf überliefertem Gewohnheitsrecht: das heißt, so wie es von den Vorfahren gehandhabt worden war, so wurde es auch weiterhin gehalten. Traditionen wurden überliefert, ebenso die Verfahren im Schadensfall. Erst im 13. Jahrhundert wurde beispielsweise der Sachsenspiegelverfasst, der Recht schriftlich fixierte und in Norddeutschland verbindlich wurde sowie Vorbildcharakter erlangte.
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Seit dem 12. Jahrhundert wurde zudem zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit unterschieden. Die hohe Gerichtsbarkeit befand über schwerwiegende Fälle wie heimtückischen Mord, Herstellung von Falschgeld, Hochverrat, etc. Hier wurde ein Blutrichter eingesetzt, der über Leben oder Tod bzw. über Folter bestimmte. Strafwürdig waren nach dem mittelalterlichen Weltbild auch Dinge wie Hexerei, Gotteslästerung und Ehebruch. Die hohe Gerichtsbarkeit hatten meist die Grafen inne. Die Grundherren wiederum waren Herren über die niedere Gerichtsbarkeit. Eigentumsdelikte, Erbstreitigkeiten, Körperverletzung, Beleidigungen, usw., fielen in ihr Hoheitsgebiet.
Recht und Alltag
Doch wie sah Recht konkret im mittelalterlichen Alltag aus? Da es keine Staatsanwaltschaft gab, die Sachverhalte sicherte, so beruhten Gerichtsverhandlungen meist auf Zeugenaussagen und anderen "Beweisen". Im Leben eines kleinen Mannes war es durchaus wahrscheinlich, dass er vor Gericht gegen einen gesellschaftlich Höhergestellten den Kürzeren zog oder der Richter den Fall erst gar nicht verhandeln wollte.
Um Schuld oder Unschuld festzustellen oder um Sühne einzufordern, wurden im ganzen Mittelalter die Folter und das Gottesurteil praktiziert. Eine fragliche Logik, die fast immer zu dem Ergebnis führte, das die Folterknechte haben wollten.
Folter im Mittelalter
Folter, um ein Geständnis zu erzwingen, oder Folter als Strafe: Im Mittelalter waren viele Methoden bekannt. Der dunkle Henker oder die grausamen Folterknechte ohne Erbarmen: Bei einigen dieser Geschichten dürfte es sich um Ausgeburten der Fantasie handeln, um das "finstere Mittelalter" noch grausamer zu machen. Doch manche Foltermethoden sind belegt: Arme auf den Rücken fesseln, ein Seil festbinden und dann das Opfer nach oben ziehen: ein Vorgang beispielsweise, der oft angewandt wurde. Bekannt waren nachweislich auch alle erdenklichen Zwingen (Hals, Bauch, Beine), die mit Eisendornen ausgestattet waren und sich in das Fleisch des Opfers bohrten. Mehr dazu...
Gottesurteile
Eine besonders perfide Logik verfolgten die Gottesurteile: Ritter konnten diese beispielsweise wegen Beleidigung einfordern. Ein Exempel: Der oder die Beschuldigte wurde gefesselt ins Wasser geworfen. War das Opfer unschuldig, so ging es unter. Es konnte vorkommen, dass der Proband dabei nicht mehr rechtzeitig an Land gezogen wurde und ertrinken musste. Tauchte das Opfer wieder an der Wasseroberfläche auf, dann war es schuldig und somit zu bestrafen. Mehr dazu...
Strafen
Strafen bei Verstößen gegen geltende Gesetze konnten im Mittelalter recht drakonisch ausfallen. Die wesentlichen Strafen waren Ehrenstrafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Verstümmelungsstrafen sowie Todesstrafen. Kriminelle Aktivitäten seitens der Mitglieder der mittelalterlichen Gesellschaft wurden rigoros verfolgt. Die Wahrheitsfindung war zum einen Sache der Gerichte, doch auch andere Personen, die keine Berufsrichter waren, sprachen Recht über ihre Zeitgenossen wie beispielsweise die Grundherren, die bei Streitigkeiten über die Pächter ihres Landes zu Gericht saßen. Mehr dazu...
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Private oder auch stille Messen hielten die Priester ohne besondere Feierlichkeit ab. Öffentliche Messen dagegen wurden festlich gestaltet und zumeist musikalisch mit Gesang begleitet. |
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