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Die Salier

Der Ursprung des Adelsgeschlechts der Salier ist bis heute nicht vollständig geklärt. Unter diesem Namen erscheint in schriftlichen Quellen des Hoch- und Spätmittelalters eine Sippe, die sich selbst nie so genannt hat. Woher der Geschlechtsname „Salier“ stammt, ist ebenfalls ungewiss. Die Forschung vermutet, dass ein Bezug zur sogenannten „Lex Salica“, einem Gesetzbuch des Merowingers Chlodwig I., möglich sein könnte.

Konrad der Rote

Als Ahnherr der Salier gilt gemeinhin ein Graf namens Werner. Der erste eindeutig nachweisbare Vertreter des Geschlechts war der Sohn Werners, Konrad der Rote, der von 922 bis 955 lebte und als Herzog die Geschicke von Lothringen lenkte. Von Konrad aus lassen sich bruchstückhaft verwandtschaftliche Beziehungen zu den Widonen-Lambertinern nachweisen. Dieses im Moselraum beheimatete fränkische Adelsgeschlecht war seit dem 7. Jahrhundert bekannt, zählte im 8. Jahrhundert unter den Karolingern zur Reichsaristokratie und bekleidete führende Positionen im Reich. Der allmähliche Aufstieg der Salier vollzog sich vor allem aufgrund der Anlehnung an die königliche Herrschaft, da Konrad der Rote mit Liutgard, einer Tochter Ottos des Großen, verheiratet war.

Ausbau der salischen Machtposition

Konrads Sohn Otto von Worms (etwa 948 bis 1004) baute durch seine Territorialpolitik, die hauptsächlich auf umfangreichem Landbesitz von Grafschaften und Eigentum an Vogteien beruhte, die Machtposition des Geschlechts am Mittelrhein aus. Als Enkel Ottos des Großen hatte Otto von Worms nach dem Tod Kaiser Ottos III. (1002) selbst Erbansprüche auf den Thron, verzichtete jedoch zugunsten von Heinrich II, der ebenfalls dem Geschlecht der Ottonen angehörte. Nachdem dieser 1024 ohne Erben gestorben war, wählten die Reichsfürsten mit Konrad II., einem Urenkel von Konrad dem Roten, den ersten Salier zum König. Er wurde 1027 zum Kaiser gekrönt.

Grundlegender Strukturwandel unter den Saliern

Als die Salier die Nachfolge der Ottonen antraten, war das Reich in sich relativ gefestigt. Ihre Herrschaft sollte sich über vier Generationen erstrecken. In diesem Zeitraum unterlag das Reich einem grundlegenden Strukturwandel. So regierten die ersten salischen Könige noch in der Tradition der Karolinger und Ottonen. Unter der Regentschaft Konrads II. von 1024 bis 1039 bildete sich jedoch die „Trias des Römischen Reichs“ genannte Form des Reichs heraus: das sächsisch-fränkische Königreich, das Königreich Burgund und das Königreich Italien als dessen tragende Säulen. Des Weiteren wurde die Grundlage der mittelalterlichen Herrschaft, das Lehenssystem mit der Vergabe von Grundbesitz an Vasallen gegen deren Treue und Gefolgschaft unter Konrad II. einer folgenreichen Änderung unterzogen: Das Lehen wurde erblich und konnte seinem Inhaber nicht mehr entzogen werden, wenn dieser sich einer Verfehlung schuldig gemacht hatte.

Heinrich III.

Noch zu Lebzeiten machte Konrad II. 1028 seinen Sohn Heinrich zum Mitregenten. Die Herrschaft Heinrichs III. (1039 bis 1056) kennzeichnete den Höhepunkt des auf die Einheit von Reich und Papsttum beruhenden sakralen Königtums. Gemeinsam mit dem Papst unterstützte er die Kirchenreform und baute den Dom zu Heinrich III.Speyer aus. Gleichzeitig stilisierte sich Heinrich jedoch zum Oberhaupt der gesamten Christenheit und stufte sich selbst als Nachfolger Christi und somit als gottgleich ein. Gegen Ende seiner Regierungszeit spitzte sich der Konflikt zwischen Heinrich III. und dem Adel wegen Heinrichs zunehmend autokratischen Regierungsstils zu: Der sächsische Adel fühlte sich in seinen Herrschaftsrechten übergangen.

Weitere Verschärfung der Krise unter Heinrich IV.

Die sich unter Heinrich III. anbahnende Krise trat unter der Herrschaft seines Nachfolgers Heinrich IV. (1056 bis 1106, ab 1084 Kaiser) verschärft zutage. Als Minderjähriger auf den Thron gekommen, betrachtete er gleich seinem Vater das Gottesgnadentum als Legitimation seiner Herrschaft. Seine Minderjährigkeit nutzte der Adel, um eigene Herrschaftsbereiche auszubauen. Den Verlust an Reichsgewalt vermochte Heinrich IV. nicht wieder zu kompensieren. Heinrichs IV. Regentschaft war durch seine kontinuierlichen Versuche geprägt, die Königsrechte gegen den oppositionellen Adel zu verteidigen und seinen Konflikt mit dem Papsttum zu lösen, der sich im sogenannten Investiturstreit zwischen weltlicher und kirchlicher Macht zeigte und im Gang nach Canossa mündete.

Ende der salischen Herrschaft

Mit Unterstützung einiger Fürsten stürzte der Sohn Heinrichs IV., Heinrich V., 1105 seinen Vater, der 1106 starb. Heinrich V. wurde im gleichen Jahr zum König gekrönt und regierte ab 1111 als Kaiser. Er führte nach etwa fünfjähriger Regierungszeit im Einklang mit den Fürsten des Reichs den alten autokratischen salischen Herrschaftsstil wieder ein, den bereits sein Vater gepflegt hatte. Die daraus resultierenden Konflikte mit den aufstrebenden Territorialfürstentümern konnte er jedoch nicht lösen. So scheiterte er beim Versuch, die Macht des Königtums gegenüber dem Adel und dem Papsttum auszubauen. Bei kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Fürsten unterlag Heinrich V. dem Sachsen Lothar von Süpplingenburg 1115 in der Schlacht bei Eisleben. Die erfolgreichen Fürsten zwangen Heinrich V. zum Kompromiss in der Auseinandersetzung mit dem Papst. Das Wormser Konkordat von 1122 beendete den Investiturstreit. Mit dem Tod Heinrichs V., der ohne Erben blieb, starb das salische Herrscherhaus 1125 aus.

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