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Mittelalterliche Stadtviertel

Die mittelalterlichen Städte wurden in Stadtviertel unterteilt, um die Organisation von Gemeinschaftsaufgaben wie beispielsweise die Brandbekämpfung, die Verteidigung, die Steuererhebung oder die soziale Vorsorge zu erleichtern. Die Stadtviertel waren linear abgegrenzte Lokalverbände und rechtlich der städtischen Gesamtgemeinde nachgeordnet, die ihnen Pflichten und Rechte zuwies. Sie besaßen eigene Organe wie etwa die sogenannten Viertelmeister, die umfangreiche Befugnisse hatten wie beispielsweise das Eintreiben spezieller Abgaben von den Einwohnern der Viertel. Außerdem stellten die Viertel Wahlmänner für städtische Gremien und führten eigene Register. Der heutige soziografische Ansatz bei der Bildung von Stadtvierteln spielte im Mittelalter keine Rolle. Das Prestige einzelner Stadtviertel konnte sich zwar durchaus deutlich unterscheiden, die Forschung geht aber insgesamt von ihrer sozialen Durchmischung aus.

Primäre Stadtviertel

Es werden zwei Ausprägungen des Stadtviertels unterschieden, die sich im konkreten Stadtorganismus nicht gegenseitig ausschließen müssen. Die seltener vorkommenden primären Stadtviertel, die der Gesamtgemeinde bereits als bestehende Gemeinschaft beigetreten waren, bewahrten in der Regel zumindest teilweise ihre rechtlichen Sonderstellungen. Sie konnten Privilegien besitzen, wie es etwa bei den Handelsvierteln italienischer Stadtstaaten im östlichen Mittelmeerraum üblich war, oder auch durch negative Merkmale wie Gettobildung gekennzeichnet sein. Ihre eigenständige Position drückte sich oft darüber aus, dass sie eine eigene Ummauerung aufwiesen. Speziell im Mittelmeerraum entwickelten sich Stadtviertel häufig aus religiöser oder ethnischer Gruppenbildung ihrer Bewohner. In diesen Vierteln zeigten sich Ansätze zur Selbstverwaltung, die ihnen – auch bei fehlender vollständiger Autonomie – Freiräume eröffnete und seitens der Stadtherrn toleriert wurde.

Sekundäre Stadtviertel

In ihrem Vorkommen häufiger anzutreffen waren die erst von der Gesamtgemeinde eingerichteten sekundären Stadtviertel. Kennzeichnend für diese war die in den Begriff Viertel eingegangene Zahl Vier. Faktisch teilte man die Stadt über ein Straßenkreuz auf, beim dem sich vier Viertel ergaben. Dies wurde in allen Städten generell so gehandhabt, auch bei größeren Städten wie beispielsweise in Lübeck und Breslau hatte dieses Grundmuster Gültigkeit. Allerdings bildeten sich ebenso Städte mit mehr als vier Vierteln aus, die zwar als Verwaltungseinheiten fungierten, bezüglich ihrer Bezeichnungen jedoch erheblich differierten (Paderborn: 5 Bauernschaften, Münster: 7 Leischaften, Aachen: 9 Grafschaften, Schwerte: 10 Schichte, Köln: 19 Kirchspiele. Im Falle der Stadt Köln als größte mittelalterliche Stadt Deutschlands wurden die als Kirchspiele bezeichneten Verwaltungseinheiten zusätzlich in die Einheit „Kirchtürme“ unterteilt, deren Zahl bei 52 lag. Kennzeichnend für sehr kleine Städte war die Unterteilung in lediglich drei Stadtviertel. Sekundäre Stadtviertel hatten kein eigenes Bürgerrecht. Das Recht, das in der gesamten Stadtgemeinde Gültigkeit hatte, bestimmte die Rechte und Pflichten gegenüber dem Stadtviertel. Eine Ummauerung kam bei sekundären Stadtvierteln nur dann vor, wenn sie sich aus primären Stadtvierteln entwickelt hatten.

Begrenzung der Stadtviertel

Die Grenzen der Stadtviertel, hauptsächlich die der sekundären Stadtviertel, ergaben sich häufig aus der Orientierung an älteren, schon lange bestehenden Grenzen wie zum Beispiel in der Ausrichtung an Pfarreien oder anderen Rechtsbezirken. Sie konnten aber auch nach streng rationalen Gesichtspunkten über eine bereits bestehende ältere Einrichtung gezogen werden und änderten dadurch ihren Verlauf. Die Grenzen verliefen zumeist entlang von Straßen oder Gassen, es gab jedoch auch solche, die parallel zu diesen ausgerichtet waren und Baublöcke in einer Weise teilten, dass die darin befindlichen Häuser zu zwei verschiedenen Vierteln gehörten. Teile des städtischen Baukörpers, die sich funktional oder physiognomisch als Einheiten hervorhoben, wurden ebenfalls als Stadtviertel bezeichnet, auch wenn sie keine Verwaltungseinheit an sich darstellten wie beispielsweise das Scheunenviertel oder aber das Marktviertel.

Zufälliges Mittelalterbild

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Private oder auch stille Messen hielten die Priester ohne besondere Feierlichkeit ab. Öffentliche Messen dagegen wurden festlich gestaltet und zumeist musikalisch mit Gesang begleitet.

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