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Die Grundherrschaft im Mittelalter

Die Grundherrschaft ist als ein Abhängigkeitssystem zu sehen, das während des gesamten Mittelalters andauert. Sie ist ein wichtiger Grundstein des Feudalismus. Der Stand, in den der Mensch des Mittelalters hineingeboren wird, spielt dabei eine große Rolle. So ist der Adlige höher gestellt als der Nichtadelige und der Krieger zählt mehr als der Bauer. Grundherrschaft wird zumeist von Adligen über Nichtadlige ausgeübt. Das Rechtssystem der Grundherrschaft sieht vor, dass Grund und Boden mit allen darauf lebenden Menschen einen Herrn hat, der den Bewohnern seines Landes dieses zur Bewirtschaftung überlässt und dafür Gegenleistungen erhält.

Der Grundherr

Der Grundherr entstammt zumeist dem Adel und verfügt über Land, das er an Bauern zur Bewirtschaftung verpachtet. Die Rechte und Pflichten des Grundherrn sind unausgeglichen. Die Rechte übersteigen seine Pflichten bei Weitem. Seine Pflicht ist es, den Bewohnern seines Landes Schutz vor kriegerischen Überfällen und Fürsorge in unverschuldeten Notlagen wie etwa Krankheit zukommen zu lassen. Seine Rechte beinhalten den Anspruch auf prozentuale Beteiligung an den landwirtschaftlichen Erträgen, die die Bauern erwirtschaften, und auf deren Erbringung von Frondiensten. Weitere Rechte sind das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Bewohner seines Landes sowie das Recht, im Falle eines Heiratswunsches eines seiner Bauern zu bestimmen, ob diese Heirat vollzogen werden darf. Da die Gerichtsbarkeit zumeist ebenfalls durch die Grundherrn ausgeübt wird, werden strittige Fälle nicht objektiv betrachtet und häufig zu ihren Gunsten entschieden.

Freie Bauern

Das ganze Mittelalter hindurch leben auch Bauern im Status der Freiheit. Besonders im Frühmittelalter gibt es noch relativ viele freie Bauern. Sie sind Eigentümer des Landes, das sie bewirtschaften. Es kann sich hier um sogenannte Altfreie handeln, die ihren Status und ihr Land von Generation zu Generation vererben, oder aber um Freigelassene. Die Aussicht auf Freilassung ist ein beliebtes Mittel zur Förderung von Neuansiedlungen von Bauern. Durch kriegerische Auseinandersetzungen der germanischen Fürstenhöfe, Herzogtümer und Königshäuser untereinander, durch die auch die Bauern in Mitleidenschaft gezogen werden, verlieren viele Bauern den Status der Freiheit und werden zu Halbfreien oder Unfreien.

Die Halbfreien

Der Status des Halbfreien bedeutet für den Betroffenen, dass er als Person zwar frei ist, jedoch für das Land, das er bewirtschaftet, an den Grundherrn einen Zins entrichten muss. Die halbfreien Bauern rekrutieren sich zumeist aus vormals freien Bauern, die aus verschiedenen Gründen wie Missernten, Krankheitsfälle oder Verwicklung in kriegerische Auseinandersetzungen ihr Land nicht mehr halten konnten und es an den Grundherrn verkauft haben. Sie werden als ehemals Besitzende und zu diesem Land gehörig auch als Hörige bezeichnet. Neben den Zinszahlungen, die im Frühmittelalter überwiegend aus Naturalien bestehen, sind sie zu Frondiensten für den Grundherrn verpflichtet.

Unfreie Bauern

Die unfreien Bauern bewirtschaften ebenfalls Land, das sie vom Grundherrn gepachtet haben. Auch sie müssen ihm einen prozentualen Anteil ihrer Ernte und der Erträge aus der Viehzucht überlassen. Auch Frondienste auf dem Gut, dass der Grundherr selbst bewirtschaftet, müssen sie leisten. Der Unterschied zu den freien und halbfreien Bauern besteht im Wesentlichen darin, dass die finanzielle Belastung der unfreien Bauern noch höher ist. So müssen sie nicht nur die Abgaben für das bewirtschaftete Land an den Grundherrn entrichten, sondern darüber hinaus auch noch einen Leib- oder Kopfzins, der pro auf dem Land lebender Person fällig wird.

Frondienste

Die Verpflichtung zu Frondiensten bedeutete für die Bauern, dass sie Dienstleistungen für den Grundherrn kostenlos erbringen mussten. So mussten sie Arbeiten auf dem Land des Grundherrn verrichten, das dieser selbst bewirtschaftete.

Zu diesen Arbeiten gehörten die sogenannten Hand- und Spanndienste. Zu den Handdiensten zählte beispielsweise das Unkrautjäten auf den Feldern des Grundherrn, die Spanndienste bezogen sich auf das Pflügen der Felder. Während der Saat- und Erntezeit mussten die Bauern zunächst die Felder ihres Herrn bestellen, bevor ihnen erlaubt war, sich um die eigenen Felder zu kümmern. Diese Verpflichtung wurde für die Bauern häufig zur existenziellen Bedrohung, denn während sie etwa zunächst die Felder ihres Grundherren abernteten, konnte es witterungsbedingt zu Situationen kommen, die ihre eigene Ernte gefährdeten. Sie konnten sich jedoch nicht mit dem Verweis auf ihre hohe Arbeitsbelastung auf den eigenen Feldern von diesen Diensten freistellen lassen.

Über ihre Lebensumstände und die daraus resultierenden Nöte setzten sich die Grundherren nahezu ausnahmslos hinweg und verfolgten zumeist rücksichtslos ihre eigenen Interessen. Im Laufe der Entwicklung wurde den Bauern eingeräumt, die Ableistung der Frondienste und die Abgabe der Naturalien auch über die Zahlung von Geld zu regeln. Da sie jedoch kaum über die notwendigen Barmittel verfügten, blieb diese Regelung für viele im Bereich des Möglichen, aber nicht Durchführbaren.

Zufälliges Mittelalterbild

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Der Pranger war in der Regel eine Säule mit Eisenspange, die als Instrument der Strafgerichtsbarkeit diente. Ab dem 13. Jahrhundert war er als Ehrenstrafgerät weit verbreitet.

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