Gebündelte Macht von Adel und Klerus
Die Verquickung zwischen Klerus und Adel war während der gesamten Epoche des Mittelalters sowohl in wirtschaftlicher als auch in machtpolitischer Hinsicht von zentraler Bedeutung.
Die deutschen Erzbischöfe entstammten fast ausnahmslos dem Hochadel. Dieses Faktum wirkte sich auch auf den Lebensstil der geistlichen Elite aus, denn dieser unterschied sich häufig kaum von der Lebensführung der Aristokraten. Ebenso wie die weltlichen Fürsten kannte der hohe Klerus eine enorme Prachtentfaltung, die zur Behauptung des gesellschaftlichen Status nicht unwesentlich beitrug. Der überwiegende Teil des Grundbesitzes der Kirche rekrutierte sich aus Schenkungen des Adels, der mit diesen eine doppelte Funktion verknüpfte. In ihrer Vorstellungswelt sorgten sie damit einerseits für ihr eigenes Seelenheil, andererseits öffnete ihnen ihre Gabe die Besetzung von Schlüsselpositionen innerhalb der obersten Kirchenführung. Doch es gab daneben auch Sonderformen der gegenseitigen Verstärkung weltlicher und geistlicher Macht. Diese Organisationen wurden als Stifte bezeichnet. Prinzipiell fußten die Stifte auf den gleichen Gegebenheiten, die für Leistung und Gegenleistung zwischen Adel und Klerus generell Gültigkeit hatten. Auch sie beruhten auf Landschenkungen von Adligen, die im Gegenzug hohe Ämter erhielten. Ähnlich wie bei den Klöstern gab es Stifte, die nur Frauen offenstanden, wie auch solche, in denen nur Männer Aufnahme fanden. Die geistliche Bildung der Angehörigen der Stifte war allerdings wenig ausgeprägt und nicht mit der in den Klöstern vergleichbar, obwohl ihre Leitung einem Abt oder einer Äbtissin unterstand. Die Stifte bildeten sich als Sonderform des Klosters aus, bei der auch der Besitz und die Nutzung von Privateigentum erlaubt waren.
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