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Klingelnde Kassen durch den Ablasshandel

Der Ablasshandel entwickelte sich Ende des 12. Jahrhunderts als pervertierte Form des Sündenerlasses.

Seine Basis bildete die Erzeugung von Angst vor einem jenseitigen Strafgericht, das als Folge sündhaften Lebenswandels nach dem Tode drohen sollte. Als Mittel zur Implementierung und Stabilisierung der Ängste wurden detaillierte Ausschmückungen der zu erwartenden Qualen genutzt.

Zuvor war der Ablass gängige Praxis zur Tilgung der Taten aus dem persönlichen Sündenregister eines Menschen. Vergebung konnte durch Gebete, Fasten, gute Werke und Pilgerfahrten erlangt werden. Hatte der Sünder diese Leistungen vollbracht, konnte eine teilweise oder vollständige Sündenfreiheit durch einen kirchlichen Würdenträger zugesprochen werden. Der Ablass gegen Zahlung einer festgelegten Summe für die verschiedenen Vergehen wurde zur lukrativen Einnahmequelle für den Klerus. Geistliche organisierten den Ablasshandel und sorgten gleichzeitig mit der Ausmalung düsterer Bilder von jenseitigen Höllenqualen für steigende Nachfrage nach Ablasspapieren. Auf diesen waren die sündige Tat, die gezahlte Summe und die Zusicherung der Vergebung vermerkt, die selbst ohne persönliche Reue seitens des Betroffenen gewährt wurde.

Der schwunghafte Ablasshandel erstreckte sich auch auf bereits Verstorbene, für die Verwandte ebenfalls Papiere erstanden. Die Kirche nährte die Vorstellung der Gläubigen, die Seelen der Toten durch die Zahlung der geforderten Summen aus dem Fegefeuer zu befreien. Eine Redewendung des Spätmittelalters lautete dementsprechend: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“ Diese bildhafte sprachliche Darstellung der Marketingstrategie der Ablasshändler war allgemein bekannt. Wer diesen Spruch lancierte, ist unbekannt, er wird allerdings häufig mit dem Leipziger Johannes Tetzel in Verbindung gebracht. Der ehemalige Bettelmönch zählte zu den schillerndsten Figuren unter den Ablasshändlern und war einer ihrer erfolgreichsten Vertreter. Er wusste seine flammenden Reden, in denen er die drohenden jenseitigen Strafen für sündhaftes Verhalten in erschreckenden Bildern ausmalte, geschickt zur Verkaufssteigerung der Ablasspapiere einzusetzen. Dank der Geschäftstüchtigkeit Tetzels, der sein Amt als Unterkommissar des Kardinals Albrecht ausübte, konnten die Verbindlichkeiten des Kirchenfürsten bei Handelshäusern ausgeglichen werden. Der Kardinal lebte – wie viele andere Angehörige des hohen Klerus – beständig über seine Verhältnisse und hatte sich durch Prunksucht hoch verschuldet.

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