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Die Bildung der Handelsgesellschaften

Die intensive Interaktion zwischen Händlern, Spediteuren und Kunden führte zur Herausbildung der Kaufmannsgilden, die ihren eigenen Ehrenkodex hatten.

Rechtliche und vertragliche Regelungen sicherten den Fernhandel der Kaufleute zwar ab, jedoch bildeten sich mit der Zeit regelrechte Handelsgesellschaften heraus, die die Rechte ihrer Mitglieder vertraten. Im Lateinischen war dies die Societas, die deutsche Bezeichnung lautete Hanse. Die im 12. Jahrhundert gegründete deutsche Hanse, die zunächst als Zusammenschluss einzelner Kaufleute gemeinschaftlich im Sinne ihrer Mitglieder agierte, gestaltete sich ab dem 13. Jahrhundert als Bündnis der sogenannten Hansestädte. Über die Mitgliedschaft, und selten auch über Ausschlüsse aus dem Bund, entschied der Hansetag als Zusammenkunft aller Mitglieder, der zugleich die oberste Autorität der Hansestädte darstellte.

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Der Pranger war in der Regel eine Säule mit Eisenspange, die als Instrument der Strafgerichtsbarkeit diente. Ab dem 13. Jahrhundert war er als Ehrenstrafgerät weit verbreitet.

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