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Keuschheit der Frau

Von der Braut wurde erwartet, dass sie jungfräulich in die Hochzeitsnacht ging. Die theologische Begründung dafür lieferte der Verweis auf die Jungfrau Maria und die zahlreichen weiblichen Heiligen.

Die Keuschheit der Frau war ein hohes Gut. Unzüchtige Berührungen durch Männer oder gar Versuche, der Frau die Jungfräulichkeit zu nehmen, wurden seitens der Gerichtsbarkeit verfolgt und strikt bestraft. Eine Frau, die Ehebruch beging, konnte unter bestimmten Umständen sogar die Todesstrafe erwarten, ein Mann, der sich ehebrecherisch verhielt, ging jedoch straffrei aus. Die Forderung nach Keuschheit der Frau wurde selbst dann aufrechterhalten, wenn die Frau Opfer sexueller Gewalt wurde. Dieser Umstand wird deutlich anhand der sogenannten Kebsverhältnisse. In einem kanonischen Handbuch wurden die Strafen für diese Beziehungen zwischen Männern und Frauen schriftlich fixiert. Selbst wenn der Nachweis erbracht war, dass der sexuelle Kontakt gegen den Willen der Frau geschehen war, wurde sie dennoch bestraft. So musste etwa ein verheirateter Mann, der eine Magd vergewaltigt hatte, ein Jahr lang Buße tun, die Magd selbst wurde zu 40 Bußtagen verurteilt.

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Im Frühmittelalter führte bereits das Aussprechen des Wunsches zur Auflösung der Ehe zum Vollzug. Zumeist ging diese Initiative von den Männern aus. Die Frau wurde verstoßen und damit endete die eheliche Gemeinschaft.

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