Gesellschaftlicher Aufstieg durch Heirat
Die Ehe galt vor allem als Rechtsgeschäft, bei dem zwei Familien in eine engere Beziehung zueinander traten. Die Vorteile, die die zukünftige Verwandtschaft beider Partner bieten konnte, spielten eine bedeutende Rolle.
In adeligen Kreisen war eine Heirat mit einem Partner aus einem höheren Stand eine Möglichkeit zum gesellschaftlichen Aufstieg. Bei den niederen Ständen bedeutete die Wahl des Partners aus einem Stand unterhalb des eigenen, dass der Status dem des niederen angepasst wurde. Die juristische Formulierung bezeichnete dies als Verpflichtung, der „ärgeren Hand“ zu folgen. Diese sozialen Einordnungen hatten in der Stadt keine Gültigkeit. Hier zählte allein der Besitz. Der Schwerpunkt bei der Auswahl der Partner lag in ökonomischen Interessen oder auch im Zuwachs von Macht und Einfluss. Liebesheiraten fanden ausgesprochen selten statt, es herrschte die Überzeugung, dass die Ehe die Basis für die Liebe sein sollte und nicht etwa umgekehrt.
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Der Hausstand aller Schichten war patriarchalisch strukturiert. An der Spitze der Hierarchie stand der Hausherr, der umfangreiche Rechte über die Angehörigen seines Hauses, aber auch Pflichten ihnen gegenüber hatte. |
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