Foltermethoden im Mittelalter
Die Folter war im Mittelalter keine Strafe, sondern wurde vorwiegend im Zuge eines Strafverfahrens als Mittel der Wahrheitsfindung und zum Erzwingen eines Geständnisses eingesetzt. Während ein Geständnis unter Folter heutzutage nicht rechtskräftig ist, galt dies in früheren Jahrhunderten nicht. Die Methoden waren dabei sehr vielfältig.
Auspeitschen
Das Auspeitschen mit Riemen, Peitschen oder auch Ruten war im Mittelalter eine gängige Foltermethode. Der Angeklagte wurde meist festgebunden und auf dem Rücken ausgepeitscht. Des Weiteren wurde das Auspeitschen aus religiösen Gründen auch oft als Form der selbstauferlegten Buße verwendet. Eine Geißelung hinterlässt deutliche Narben.
Brustausreißen
Brustausreißen wurde als Folter häufig bei Frauen eingesetzt. Der „Brustreißer“ war ein Werkzeug aus Eisen, das an den Brüsten angesetzt wurde, um sie zu verletzen und meist abzureißen. Der Brustreißer konnte sowohl kalt als auch heiß verwendet werden. Als Abwandlung wurde der Brustreißer bei Männern dazu verwendet, Glied und Hoden abzureißen.
Camera Silens
Camera Silens ist Lateinisch und bedeutet „schweigender Raum“. Es handelte sich hierbei um einen gänzlich verdunkelten und schalldichten Raum, in den Angeklagte eingesperrt wurden. Zwar trugen die Angeklagten hiervon keine offensichtlichen Wunden davon, allerdings litten viele nach dieser Art der Folter unter psychischen Problemen wie Halluzinationen und Angstzuständen. Diese Art der Folter, bei der die Psyche des Opfers angegriffen wird, nennt man auch „Weiße Folter“.
Eiserne Jungfrau
Als „Eiserne Jungfrau“ wird ein Kasten aus Eisen bezeichnet, der an der Innenseite mit Spießen ausgestattet war. Legte der Verdächtige kein Geständnis ab, so wurde die „Eiserne Jungfrau“ immer enger geschlossen, sodass die Spieße den Eingesperrten an verschiedenen Körperteilen durchstachen.
Ertränken
Das Ertränken ist nicht nur eine Foltermethode, sondern wurde auch für Hinrichtungen verwendet. Beim Foltern durch Ertränken gab es verschiedene Arten. Der Verdächtige konnte gefesselt an einem Seil ins Wasser getaucht werden oder in einem Käfig hinuntergelassen werden. Nach einiger Zeit im Wasser wurde er wieder heraufgeholt und erhielt die Möglichkeit ein Geständnis abzulegen.
Garotte ("Würgeschraube")
Die Garotte wurde zur Folter und zur Hinrichtung genutzt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden und vom Henker von hinten mit der Würgeschraube gewürgt, bis er keine Luft mehr bekam. Zum Würgen wurde dabei entweder eine Eisenklammer oder ein einfaches Seil verwendet.
Gespickter Hase
Der „Gespickte Hase“ ist ein mobiles Folterinstrument, das aus einer mit Eisendornen gespickten Walze besteht. Diese wird dem Angeklagten über Rücken oder Bauch geführt und konnte in Verbindung mit anderen Folterwerkzeugen wie beispielsweise der Streckbank verwendet werden. Dabei wurde der Angeklagte quasi über die „Gespickten Hasen“ gerollt. Die Eisendornen verursachten dabei nicht nur enorme Schmerzen sondern natürlich auch ernste Verletzungen.
Judaswiege
Beim Foltern mit der Judaswiege saß der Angeklagte nackt auf einer Art Stuhl, dessen Sitzfläche einer Pyramide ähnelte. Die Spitze der Pyramide bohrte sich dabei in den After des Verdächtigen und führte zu starken Verletzungen. Je nach Belieben konnte der Folterer das Opfer mittels einer Seilwinde anheben und auf die Spitze fallen lassen. Die Judaswiege war eine äußerst demütigende Foltermethode welche zu schweren Verletzungen führte.
Kitzeln
So lustig es klingen mag, wurde das Kitzeln im Mittelalter als Foltermethode eingesetzt. Anhaltendes Kitzeln verursacht starke Schmerzen im Bereich der Lunge und der Bauchmuskeln. Dies kann nach einer langen Zeit tatsächlich eine Qual werden. Alternativ wurde der Angeklagte öffentlich zur Schau gestellt und ihm wurde Salz auf die Füße gestreut, das von Ziegen abgeleckt wurde. Diese Folter gilt als relativ harmlos.
Mundbirne
Als Mundbirne bezeichnet man einen birnenförmigen Gegenstand aus Metall, der über eine Winde verfügte. Sie wird auch manchmal „Spreizbirne“ genannt. Die „Mundbirne“ wurde dem Angeklagten in den Mund gesteckt und auseinander geschraubt. Sie konnte sogar die Kieferknochen brechen, wenn sie weit genug aufgeschraubt wurde.
Mundsperre
Die Mundsperre ist ein Folterinstrument, das hauptsächlich zur Demütigung des Angeklagten diente. Sie sollte den Mund des Angeklagten offen halten und ihn bloßstellen, indem sie ihn am richtigen Sprechen hinderte. Zudem galt das Ausfließen von Speichel als beschämend. Alternativ konnten Mundsperren auch dazu genutzt werden, dem Verdächtigen Flüssigkeiten einzuflößen, zum Beispiel den Schwedentrunk.
Pfahlhängen ("Aufziehen")
Das Pfahlhängen, oder auch „Aufziehen“, ist eine sehr schmerzhafte Foltermethode. Dem Opfer werden die Hände hinter dem Rücken gefesselt, bevor es dann mittels einer Seilwinde hochgezogen wurde. Dabei wurden häufig die Arme ausgekugelt und die Opfer werden ohnmächtig. Bei einer Variante des Pfahlhängens werden an den Füßen zudem Gewichte befestigt, die das Opfer zusätzlich nach unten ziehen.
Schwedentrunk
Der Schwedentrunk, auch Wasserfolter genannt, ist ein Foltermittel, bei dem der Angeklagte über einen Trichter Wasser, teils auch vermischt mit Urin oder Jauche, eingeflößt bekam. Neben den Schmerzen, die eine große Wasseransammlung im Bauch bewirkt, kam es auch zu Verätzungen der Speiseröhre durch Jauche. Zudem führte der Schwedentrunk zu bakteriellen Infektionen.
Spanische Spinne
Die „Spanische Spinne“ ist eine Art Klammer aus Eisen, die an verschiedene Körperstellen geheftet werden konnte. Dafür wurden besonders empfindliche Stellen wie die Brüste oder die Innenseite der Oberschenkel ausgewählt. An den Klauen konnten Seile befestigt werden, an denen die Angeklagte in die Höhe gezogen werden konnten. Häufig rissen die Klauen dann Hautfetzen ab und der Angeklagte fiel zu Boden.
Streckbank
Die Streckbank ist eine sehr bekannte Foltermethode. Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Tisch gelegt und ihm wurden an Arme und Beine Seile gebunden. Dann wurden an diesen mit einer Winde so stark gezogen, dass der Angeklagte überstreckt wurde. So wurden oft Gelenke ausgerenkt und bei sehr starker Streckung trennten sich die Muskeln und Sehnen von den Knochen.
Verbrennen
Das Verbrennen war zum Einen eine Hinrichtungsmethode, wurde aber durchaus auch als Foltermittel genutzt. Diese Methode wurde vor allem bei angeblichen Hexen und Ketzern angewandt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden, unter dem Reisig aufgehäuft war. Dieses wurde dann angezündet, sodass das Opfer einen qualvoll verbrannte. Bei der Folter mit dem Feuer wurden dem Opfer einfach so lange Verbrennungen zugefügt bis es gestanden hat.
Verstümmelungen
Verstümmelungen wurden unter anderem bei Dieben durchgeführt. Dabei konnten verschiedene Körperteile verstümmelt werden. Sehr beliebt war das Abhacken von Händen und Füßen sowie das Abschneiden der Zunge, der Nase oder der Ohren. Auch das Ausbrennen von Augen kann hierunter gezählt werden.
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